AGB

 

Diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie gelten ergänzend zu den in § 661 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches und sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüroverband) gemäß § 8 GWD erstellt. Sie sollten schon bei der Auswahl Ihrer Reise genau wissen, was Sie von uns erwarten können und um was wir Sie bitten müssen. Deshalb lesen Sie bitte die nachstehenden Bedingungen in Ruhe und mit Sorgfalt durch! Diese Reisebedingungen werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

 

1. Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung kann von Ihnen schriftlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt von Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären (auch durch Ihre Anzahlung). Andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

 

2. Reiseprogramm und Reisepreis

Die im Sonderprospekt und auf unserer Internetseite zur Reise ausgewiesenen Inhalte und Preise können ggf. geringfügig vom Jahreskatalog abweichen. Maßgeblich sind die Preise und Inhalte im Sonderprospekt und auf unserer Internetseite. Die im Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind jeweils im Textteil des Prospektes angegeben. Sonderwünsche können – soweit erfüllbar –gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Nach Vertragsabschluss mit Ihnen (s. Ziffer 1) etwa notwendig werdende Änderungen müssen wir uns vorbehalten, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Falls Preisänderungen 5% übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Preise verstehen sich pro Person, basieren jedoch auf der Annahme, dass zwei Personen zusammen reisen (Doppelzimmer). Alleinreisende zahlen einen entsprechenden Mehrpreis, der sich als Einzelzimmer- Zuschlag versteht. Die Kosten für Nebenleistungen, z.B. zur Besorgung von Visa sowie für Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet.

 

3. Hotel

Wir überprüfen sorgfältig unsere Vertragshotels. Die in unseren Prospekten enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine Klassifizierungen. Wenn trotzdem Kategorien oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Für Unterschiede, die sich aus unserer Prospektbeschreibung und den Vorstellungen des Kunden ergeben, können wir nur haften, wenn einer der weiter unten aufgeführten Haftungsgründe vorliegt.

 

4. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte den in der Auftragsbestätigung angegebenen Betrag (20%), mindestens aber € 75,00 pro angemeldeter Person. Den Restbetrag zahlen Sie bei Erhalt der Endrechnung bzw. spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind ebenfalls sofort fällig.

 

4.1 Bezahlung von Startkarten und Versicherungsleistungen

Bitte beachten Sie, das die Preise für die Startkarten und Versicherungsleistungen direkt mit der Anzahlung zu leisten sind und nach Reservierung/Buchung nicht storniert oder umgetauscht werden können.

 

5. Leistungsänderungen

Zur Erweiterung und Verbesserung unseres Angebotes ist es gelegentlich notwendig, Hotels in das Programm aufzunehmen, die bei Drucklegung des Prospektes nicht fertig gestellt bzw. noch nicht in Betrieb genommen waren. Steigende Gästezahlen, insbesondere in allgemein beliebten Feriengebieten, führen zum Bau neuer Hotels bzw. zu Modernisierung. Auch aus diesen Gründen sind uns Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern es uns möglich ist und solche Änderungen nicht lediglich geringfügig sind, werden wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

6.1. Rücktritt
Treten Sie vom Vertrag zurück bzw. treten Sie die Reise nicht an, so ist an uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu fordern. Wir können unseren Ersatzanspruch gemäß nachfolgender Tabelle pauschalieren (Angaben pro Person):

 

I. Pauschalreisen

  • bis 91 T. vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • 90 - 61 T. vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • 60 - 31 T. vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
  • 30 - 5 T. vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
  • ab 4 T - Abreisetag 90% des Reisepreises

Bei Nichterscheinen vor Ort müssen wir den gänzlichen Reisepreis verlangen.

 

Die Kosten fallen geringer aus, wenn der Kunde dies nachweisen kann. Fallen die Kosten nachweislich höher aus, sind wir berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.


Eine Stornierung muss immer schriftlich vorgenommen werden.

 

II. Eintrittskarten/Startgebühren
Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen können bei Stornierungen nur dann erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Startgebühren sind in der Regel personenbezogen und nicht erstattungsfähig (vermittelte Fremdleistungen). Die vorgenannten Sätze ergeben sich unsererseits aus langfristig abgeschlossenen festen Verträgen mit unseren Leistungsträgern.


III. Flüge

Bei Buchung von tagesaktuellen Flügen können gesonderte Stornokosten der Fluglinie anfallen. Wir weisen Sie bei der Buchung darauf hin.

 

6.2. Umbuchung

Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise, bis 75 Tage vor Reisebeginn, für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, der Reisetermin, das Reiseziel, der Ort des Reiseantritts, die Unterkunft, die Verpflegungsart, die Beförderungsart oder die Beförderungsdokumente geändert, so können wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von € 75,00 pro Person erheben. Umbuchungen nach Ablauf dieser Frist können wir Ihnen wie einen Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung berechnen. 

 

6.3. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen 

sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche, tarifliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir empfehlen Ihnen auch in Ihrem eigenen Interesse, sich schon vom Leistungserbringer, bzw. Reiseleiter eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fallen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen einschließlich der von uns von den Leistungsträgern aufgebrachten Beträge.
b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in unserer Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen zugeleitet und Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück.
c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für uns nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Oberschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben. Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal i.H.v. € 15,00 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

 

9. Gewährleistung

9.1. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evt. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

 

9.2. Abhilfe 

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie wenden sich dazu bitte zunächst an den Leistungsgeber bzw. dessen örtlichen Vertreter; ggf. an unseren Reiseleiter. Sind diese nicht erreichbar, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0251 / 13326-0. Geben Sie bitte unbedingt Reisenummer, die Reisedaten und auch Ihre Durchwahlnummer an. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass wir eine gleichoder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Die Abhilfe können wir auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

 

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Reisevorbereitung
1. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
2. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die mitunter von unseren Buchungsstellen abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind
3. eine ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Deshalb ist es z.B. auch möglich, dass aufgrund behördlicher Anordnung Schwimmbäder, Sportstätten etc. nicht mit den im Katalog angegebenen Temperaturen beheizt werden dürfen.

 

10.2. Erfüllungsgehilfen

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen: unsere Haftung ist hier gem. Ziffer 11 aber beschränkt.

 

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung 

Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (Körperschäden ausgenommen), 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

 

11.2. Haftung bei Urlaubsaktivitäten

Die Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme selbst überprüfen. Für etwaige Unfälle haften wir im Rahmen von Ziffer 11.1. nur, wenn uns ein Verschulden trifft. 

 

11.3. Haftung bei Fremdleistungen 

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

11.4. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen 

Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschrankt ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Vereinbarung und anderen. Das Warschauer Abkommen beschränkt i.d.R. die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen und Beschränkungen gelten auch für Beförderungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen.

 

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 

Ihre evtl. Ansprüche müssen Sie gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns anmelden. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise verjähren nach Ablauf von 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

13. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern uns dies noch möglich ist, werden wir Sie von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt Ihrer Reise informieren.

 

14. Versicherungen 

14.1. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiseversicherung. Der „Komplettschutz“ der Reiseversicherung enthält eine Reisegepäck-, Reise-Unfallund eine Reise-Krankenversicherung. Dieses Versicherungspaket gilt weltweit für eine Reisedauer bis zu 41 Tagen. Diese und auch weitere Einzel-Reiseversicherungen können Sie nach individuellen Wünschen abschließen. 

 

14.2. Wir empfehlen weiterhin den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei Buchung der Reise. Die Prämien sind in Abhängigkeit vom Reisepreis gestaffelt; Prospekte mit den jeweiligen Tarifen und Prämien senden wir Ihnen auf Wunsch zu. Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.

 

15. Sonstiges

15.1. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 

 

15.2. Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grund können wir mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

15.3. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass jeder Reiseteilnehmer am Flughafen (Gepäckbänder, Transport) und bei den Transfers (Busse, Taxis etc.) sein Gepäck selbst in Empfang nehmen und in Augenschein haben muss. Wir sind zwar durch unsere Reiseleiter behilflich, müssen wegen der Vielzahl der Gruppen und Teilnehmer darauf verweisen, dass letztlich jeder Fluggast für sein Gepäck allein verantwortlich ist.

 

15.4. Wie bei allen Sportveranstaltungen üblich, haften wir nicht für Unfälle und Schäden jeglicher Art, auch nicht bei den Transfers zu diesen Veranstaltungen.

 

16. Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und uns gilt als Gerichtsstand Münster. Ihre Möglichkeit, Klage gegen uns als Reiseveranstalter auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.

 

17. Veranstalter
Grosse-Coosmann Sportreisen GmbH
Dettenstraße 8
48147 Münster
Tel: 0251 / 13326-0
Fax 0251 / 13326-10
E-Mail: info@gro-co.de
www.gro-co.de

 

18. Ergänzung zu den Allgemeinen Reisebedingungen

Gemäß § 651k BGB sichern wir alle Reisepreisanzahlungen, die mehr als 10% des Gesamtreisepreises betragen, mit einem Sicherungsschein bzw. einer Bürgschaft ab. Versicherungsleistungen (Reiserücktrittskosten-Versicherung, u.a.) sowie von uns vorverauslagte Startgebühren bleiben hiervon ausgenommen und müssen zu 100% im Voraus gezahlt werden.

 

19. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

 

Stand: September 2016